Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?

Marmelade, Konfitüre, Gelee und Co. Wir erklären dir, wo der Unterschied liegt.

Auf dem noch warmen Brötchen mit Quark oder Butter ist sie ein wahrer Genuss: ... Ja, wie nennt man eigentlich das mit Gelierzucker eingekochte Obst korrekt? Marmelade, Konfitüre oder doch einfach nur Brotaufstrich? Und dann gibt es ja auch noch das von vielen favorisierte Gelee ...

Übrigens: Damit in der Lebensmittelbranche einheitliche Standards bezüglich der Begriffe herrschen, gibt es seit 2003 eine Konfitürenverordnung, nach der sich Hersteller und der Handel richten müssen.

Konfitüre

Abgeleitet von dem lateinischen Wort "conficerem", was im deutschen als Konfekt übersetzt werden kann, besteht die Konfitüre aus Fruchtmark, Pulpe oder Fruchtsaft. Wobei Pulpe und Fruchtsaft nichts anderes als eine Bezeichnung für gestückeltes beziehungsweise gehacktes Obst sind. Fruchtmark hingegen beschreibt eine pürierte Konsistenz von Erdbeeren, Pfirsichen & Co ohne jegliche Fasern, Samen oder Stückchen. Eine Konfitüre besteht außerdem aus mindestens 55 Prozent Zucker sowie dem Gelier- und Verdickungsmittel Pektin. Der Fruchtanteil in der Konfitüre hängt vom verwendeten Obst ab. Allgemein sind es aber 350 Gramm Fruchtanteil auf 1 Kilo des Aufstrichs, also 35 Prozent Mindestfruchtgehalt. Eine Ausnahme bilden die Früchte Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mit 25 Prozent. 

Konfitüre extra

Diesen Zusatz erhalten Konfitüren, wenn sie mehr als 45 Prozent Fruchtanteil enthalten. Auch hier bilden die Fruchtsorten Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten wieder eine Ausnahme: wenn diese einen Anteil von über 35 Prozent im Fruchtaufstrich ausmachen, darf man bereits von einer Konfitüre extra sprechen.

Konfitüre kalorienreduziert

Diesen Titel dürfen Fruchtaufstriche tragen, wenn ihr Brennwert gegenüber einer herkömmlichen Konfitüre um mindestens 30 Prozent reduziert ist. Der herkömmliche Zuckeranteil wird dabei vollständig oder teilweise durch Süßstoffe ersetzt. 

Marmelade

Dieser Begriff wird im Alltag und im Sprachgebrauch häufig falsch verwendet. Denn wer an Kirsch- oder Erdbeermarmeladen denkt, der ist leider auf dem falschen Dampfer. Die Bezeichnung Marmelade dürfen lediglich die Brotaufstriche tragen, die aus Zitrusfrüchten, wie beispielsweise Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt werden. Der Mindestfruchtgehalt hierbei muss bei mindestens 20 Prozent liegen. 

Gelee 

Einziger, aber markanter Unterschied: Bei der Verarbeitung zu Gelees (abgeleitet vom lateinischen gelare "zum Erstarren bringen") werden Erdbeeren, Kirschen, Brombeeren & Co. zu Fruchtsäften püriert und im Gegensatz zu Konfitüren keinerlei Fruchtstücke hinzugegeben. Ob ein Gelee mit dem Zusatz "extra" versehen werden darf, hängt wie bei der Konfitüre auch, von dem Fruchtanteil ab. Ein Gelee extra hat einen Mindestfruchtanteil von 45 Prozent, ein "normales" Gelee einen von 35 Prozent. 

Fruchtaufstriche

Diese Aufstriche fallen nicht wie seine Artgenossen unter die Konfitürenverordnung. Der eingesetzte Frucht- und Zuckergehalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist es handelsüblich, dass Fruchtaufstriche mit einem vergleichsweise höheren Fruchtgehalt und niedrigeren Zuckergehalt angeboten werden. 

Zusammengefasst 

  • Konfitüre hat mindestens einen Fruchtgehalt von 35 Prozent und mindestens 55 Prozent Zucker sowie Pektin
  • Konfitüre extra hat mindestens einen Fruchtgehalt von 45 Prozent
  • Konfitüre kalorienreduziert hat seinen Brennwert um mindestens 30 Prozent im Vergleich zur herkömmlichen Konfitüre reduziert
  • Marmelade wird aus Zitrusfrüchte wie beispielsweise Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt
  • Gelee trägt die Bezeichnung eines Fruchtaufstrichs, der aus Fruchtsäften ohne jegliche Fruchtstücke hergestellt wurde
  • Fruchtaufstriche unterliegen nicht der Konfitürenverordnung und haben keinen festgesetzten Frucht- und Zuckergehalt 

Wie du Marmelade und Konfitüre selbst einmachst erfährst du hier

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